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Jahresabschluss und Steuererklärungen

Ob Privatperson oder Unternehmen:
Bei uns sind Ihre Steuererklärungen in guten Händen. Wir erstellen Ihre jährliche Einkommensteuererklärung einschließlich der dazu gehörigen Ermittlungen genauso wie anlassbezogene Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärungen oder die monatlich beim Finanzamt einzureichende Umsatzsteuervoranmeldung.

Für unsere unternehmerischen Mandanten steht vor der Steuererklärung meist die Erstellung des Jahresabschlusses. Er bildet aber nicht nur die Grundlage für die Besteuerung, sondern ist gleichzeitig auch ein wesentliches Steuerungsinstrument für Ihr Unternehmen. Er bildet die Grundlage für die interne Unternehmensplanung und ist für Bankgespräche maßgebend. Wir bieten im Bereich Jahresabschluss folgende Leistungen:

  • Die Aufstellung von Jahresabschlüssen nach Handelsrecht, ggf. einschließlich des Anhangs
  • Die Entwicklung von Steuerbilanzen aus der Handelsbilanz bzw. die Überleitung des handelsrechtlichen auf das steuerliche Ergebnis
  • Die Aufstellung von Sonderabschlüssen (Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüsse, Auseinandersetzungsbilanzen)
  • Die bilanzpolitische Beratung und Bilanzanalyse
  • Die Führung der Inventarverzeichnisse mit Anlagen- und Abschreibungsspiegel
  • Die Überprüfung selbst erstellter Bilanzen und Bilanzberichte für steuerliche Zwecke
  • Die Erstellung einer Überschussrechnung für Freiberufler und kleinere Unternehmen 

Im Rahmen unserer Mandatsarbeit übernehmen wir für Sie die Abwicklung der Korrespondenz mit dem Finanzamt und sonstigen Institutionen. Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Prüfung eingehender Bescheide und die angemessene Reaktion.

  • Die Begleitung von Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger
  • Die Führung von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
  • Die Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Die Vertretung in Steuerstrafsachen